Elternbrief: Änderungen in der Notbetreuung

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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

ich möchte Sie mit dem heutigen Brief über die erneuten Änderungen bezüglich der Notbetreuung informieren.Die Änderungen beziehen sich auf Alleinerziehende, die nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten und nun unter bestimmten Voraussetzungen die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Alleinerziehende Elternteile
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen
Eine Wochenendbetreuung erfolgt nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.
Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html 

Wir sind im Notfall gerne für Sie und Ihr Kind da.

Ein Notfall liegt vor, wenn
• Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft benötigt
• Sie keine andere Möglichkeit haben Ihr Kind betreuen zu lassen.

Wenn diese beiden Voraussetzungen vorliegen, können Sie unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen (die Spielgeräte auf dem Spielplatz sind gesperrt!) gerne von der Möglichkeit der Notbetreuung Gebrauch machen.

Gehen Sie weiterhin verantwortungsvoll mit dieser Möglichkeit um, denn auch wenn in vielen Bereichen die Verbote gelockert wurden, sollten Kontakte weiterhin auf das Notwendigste begrenzt werden.

Herzliche Grüße
Tanja Schwenke